Gewerbehaftpflicht – damit Sie sich nur ums Geschäft kümmern müssen
- Wir bieten für nahezu alle Berufe und Unternehmen einen individuellen und auf die speziellen Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsschutz.
- Wir überprüfen, ob und in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht Ihrerseits überhaupt besteht
- Wir zahlen die zu leistende Entschädigung
- Wir wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab
- Wir übernehmen sämtliche Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung
- Wir bieten Service rund um die Uhr
Lassen Sie uns gemeinsam über die passenden Lösungen für Sie sprechen. Jetzt Termin vereinbaren!
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ERGO Versicherung AG
Gewerbehaftpflicht – mit Sicherheit arbeiten
Jede Branche unterliegt speziellen Risiken. Die Leistungen der gewerblichen Haftpflicht sind daher genau an die jeweiligen Aktivitäten und Risiken angepasst. Versichert sind Schadenersatzansprüche von Kunden, Auftraggebern und anderen Geschädigten, zum Beispiel:
| Gewerbe |
Versicherungsschutz |
| Bauwirtschaft |
- Abbruch- und Einreißarbeiten
- Arbeits- und Liefergemeinschaften
- Erdrutschungen und Erschütterungen infolge Rammarbeiten
- Generalunternehmertätigkeit
- Grundwasserabsenkungen (Schäden an Grundstücken und Gebäuden)
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbst fahrende Arbeits-maschinen sowie Hub- und Gabelstapler bis 20 km/h
- Mängelbeseitigungsnebenkosten
- Senkung von Grundstücken
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiken
- Tätigkeitsschäden
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Groß- und Einzelhandel
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- Abhandenkommen eingebrachter Sachen
- Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte, weltweit (ohne USA/Kanada)
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- Produkthaftpflicht wegen Personen- und Sachschäden
- Reparaturservice, Auslieferung von Waren einschließlich Montage- und Installationsarbeiten
- Schlüsselverlust
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Gaststättengewerbe (ohne Beherbergung) |
- Abhandenkommen, Beschädigung, Vernichtung der von Restaurationsgästen übernommenen Sachen
- Bewirtung außerhalb des Betriebes
- Kegelbahnen
- Partyservice
- Schlüsselverlust
- Veranstaltungsräume
- Veranstaltungen
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| Handwerksbetrieb |
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen
- Arbeits- und Liefergemeinschaften
- Auslandsschutz für Tätigkeiten und Exporte, weltweit (ohne USA/Kanada)
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbst fahrende Arbeits-maschinen sowie Hub- und Gabelstapler bis 20 km/h
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- Schlüsselverlust
- Strommehrkosten
- Subunternehmer-Beauftragungsrisiken
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| Häuslicher Pflegedienst |
- Bereitstellen von Hausnotrufsystemen
- Erste-Hilfe-Leistungen und Reanimation
- Essen auf Rädern
- Heilbehandlungen aufgrund ärztlicher Verordnung
- Krankentransporte und Fahrdienste
- Stationäre Kurzzeitpflege bis zu fünf Betten
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| Hotelgewerbe |
- Eingebrachte Sachen der Beherbergungsgäste
- Kfz der Beherbergungsgäste
- Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Restaurantbetrieb
- Verleih von Fahrrädern, Booten, Snowbords etc.
- Wellnesseinrichtungen und -leistungen
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| IT-Dienstleistungsunternehmen |
- Datenschutz-, Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
- Datenverlust durch mangelhafte Arbeiten
- Installierung, Implementierung und Wartung
- Tätigkeitsschäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten
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| Land- und Forstwirtschaft |
- Deckschäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
- Ferien auf dem Bauernhof bis zu zehn Zimmer/Wohnungen
- Flurschäden durch Weidevieh
- Halten, Hüten, Verwenden von Nutz- und Zugtieren
- Marktstände
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbst fahrende Land- und Arbeitsmaschinen sowie Hub- und Gabelstapler bis 20 km/h
- Schank-, Hecken- oder ähnliche Wirtschaften
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| Veranstaltungen |
- Abgabe von Speisen und Getränken
- Benutzung von Zelten, Tribünen, Podien etc.
- Erlaubtes Abbrennen von Feuerwerken etc.
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbst fahrende Land- und Arbeitsmaschinen sowie Hub- und Gabelstapler bis 20 km/h
- Vor- und Nacharbeiten
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| Vereine |
- Besitz und Verwendung von vereinseigenen Kanus, Ruder-, Paddel- und Schlauchbooten ohne Hilfs- und Außenbordmotor
- Betrieb eines Vereinslokals in eigener Regie
- Maschinelle Einrichtung des Vereins (z. B. Rasenmäher, Motorsägen und sonstige Geräte)
- Satzungsgemäße und sich sonst aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen und Wettbewerbe
- Vermietung oder Verpachtung von Teilen des Vereinsgrundstückes einschließlich des Vereinslokals
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Wir bieten folgenden Versicherungsschutz:
- Abhandenkommen eingebrachter Sachen mit einer Versicherungssumme von 50.000 Euro, zweifach maximiert
- Abwasserschäden
- Bauherren-Haftpflichtversicherung ohne Begrenzung der Bausumme
- Gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander über 50 Euro
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h, selbst fahrende Arbeitsmaschinen sowie Hub- und Gabelstapler bis 20 km/h, Anhänger
- Schlüsselverlust mit einer Versicherungssumme von 50.000 Euro, zweifach maximiert
- Strahlenschäden
- Betriebliche Tierhaltung (keine Kampfhunde, keine Pflichtversicherung)
- Vermietung von Teilen des Betriebsgrundstückes
- Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht von Vermietern, Verpächtern, etc.
Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- auf Geschäftsreisen
- Leitungswasser oder Abwasser mit einer Versicherungssumme von 500.000 Euro, zweifach maximiert
- Brand oder Explosion im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung mit einer Versicherungssumme von 3.000.000 Euro, einfach maximiert
- Sonstige Ursachen mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro, Selbstbeteiligung 250 Euro, zweifach maximiert
Umwelthaftpflicht-Basisversicherung
- Separate Versicherungssumme von 3.000.000 Euro, einfach maximiert. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme stehen für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles zur Verfügung: 300.000 Euro, einfach maximiert. Selbstbeteiligung zehn Prozent, mindestens 250 Euro, höchstens 2.500 Euro (Selbstbeteiligung gilt nicht für Brand-/Explosionsschäden).
- Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden bis 3.000 Liter Gesamtfassungsvermögen
- Betrieb von Fettabscheidern
- Regressrisiko
Umweltschadens-Basisversicherung
- Grunddeckung (Drittschaden-Deckung) und Zusatzbaustein 1 (Schäden auf eigenen Grundstücken und Schäden am Grundwasser). Separate Versicherungssumme von 3.000.000 Euro, einfach maximiert. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme stehen zur Verfügung: 1.000.000 Euro für Schäden auf eigenen Grundstücken/am Grundwasser, 1.000.000 Euro für Ausgleichssanierungen und 300.000 Euro für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles, jeweils einfach maximiert. Selbstbeteiligung zehn Prozent, mindestens 250 Euro, höchstens 2.500 Euro.
- Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden bis 3.000 Liter Gesamtfassungsvermögen
- Betrieb von Fettabscheidern
- Anlagenspezifisches Umwelt-Produktrisiko
- Allgemeines Umwelt-Produktrisiko
- Allgemeines Betriebsstättenrisiko und Tätigkeiten auf fremden Grundstücken
Flexible Versicherungssummen
Unsere Gewerbliche Haftpflichtversicherung erlaubt es, die einzelnen Leistungsbereiche – je nach Bedarf – mit verschiedenen Versicherungssummen auszustatten. Unsere Regel-Versicherungssummen* betragen:
| Schäden |
Versicherungssumme |
| Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
3.000.000 Euro |
| Für Schäden durch Umwelteinwirkung |
3.000.000 Euro |
| Für Umweltschäden |
3.000.000 Euro |
*Beispiel
Höhere Versicherungssummen bieten wir selbstverständlich auch gern an.
Lassen Sie uns gemeinsam über den passenden Versicherungsschutz für Sie sprechen. Jetzt Termin vereinbaren!
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