| Leistung |
Detail |
| Verzicht auf abstrakte Verweisung |
Die so genannte „abstrakte Verweisung“ auf eine andere Tätigkeit, wie sie in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist, haben wir in unseren Bedingungen ausgeschlossen. Besondere Regelungen gelten für Schüler, Studenten, Auszubildende und Selbstständige. |
| Verkürzter Prognosezeitraum |
für die ärztliche Voraussage der Dauer einer Berufsunfähigkeit – so erhalten Sie Ihre Leistungen bereits, wenn Sie voraussichtlich nur sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig sind. |
| Rückwirkende Leistungen |
erhalten Sie, wenn der Arzt nicht sofort eine sechsmonatige Berufsunfähigkeit prognostizieren kann, Sie dann aber doch länger ein halbes Jahr außerstande sind, Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Sowie wenn die Berufsunfähigkeit bereits seit sechs Monaten ununterbrochen besteht. |
| Kein Nachteil bei verspäteter Meldung |
Wird Ihre Berufsunfähigkeit nicht sofort angezeigt, leisten wir trotzdem auch rückwirkend. |
| Vorläufiger Versicherungsschutz |
Wir bieten sofort nach Erhalt der Annahmeerklärung einen vorläufigen Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsbeginn der Hauptversicherung (Lebensversicherung) nicht mehr als zwei Monate in der Zukunft liegt. Tritt vor dem Versicherungsbeginn durch einen Unfall eine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit oder eine Pflegebedürftigkeit mit mindestens 3 Pflegepunkten ein, leisten wir bis zu einer Versicherungsleistung von maximal 12.000 Euro jährlich (Beitragsbefreiung und Rente). |
| Berufsklauseln für Ärzte und Kammerberufe |
Bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern sowie Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten bieten wir Berufsklauseln auch ohne speziell beantragte Vereinbarung. |
| Verzicht auf Beitragsanpassung |
Bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung verzichten wir darauf, im Nachhinein sowohl zur Lebensversicherung als auch zu den eingeschlossenen Zusatzversicherungen Beitragserhöhungen zu verlangen oder Kündigungen auszusprechen. |
| Sicherheit im Pflegefall |
Bei Pflegebedürftigkeit gibt es bereits ab der Pflegestufe I (drei Bewertungspunkte) die versicherten Leistungen in vollem Umfang. |
| Berufswechsel ohne Beitragserhöhung mitversichert |
Nach Vertragsabschluss ist der Wechsel in einen ggf. risikoreicheren Job ohne Beitragserhöhung mitversichert. |
| Versicherungsschutz auch bei Fahrlässigkeit |
Wir zahlen auch dann, wenn eine Berufsunfähigkeit aufgrund fahrlässigen Verhaltens, beispielsweise Alkohol am Steuer, verursacht wurde. |
| Keine Arztanordnungsklausel |
Wir kommen unserer Leistungspflicht auch unabhängig davon nach, ob ärztliche Anordnungen befolgt werden. Das heißt, der Versicherte entscheidet eigenverantwortlich, ob er bestimmten Behandlungsmethoden oder Medikamenten, die über den zumutbaren Rahmen hinausgehen, zustimmt. |
| Weltweiter Versicherungsschutz |
Unser Versicherungsschutz gilt selbstverständlich weltweit. |
| Keine Umschulungspflicht |
Es besteht bei Berufsunfähigkeit keine Pflicht zu einer Umschulung in einen anderen Beruf. Im Falle einer Umschulung leisten wir so lange, bis eine neue Tätigkeit ausgeübt wird. |